Am 18.01.2019 lud die Plattform der berufsbezogenen Erwachsenenbildung zum persönlichen Austausch über die Umsatzsteuer-Bildungsleistungs-Verordnung 2018:

Im Sommer 2018 wurde vom Bundesministerium für Finanzen die Umsatzsteuer—Bildungsdienstleistungs-Verordnung 2018 verabschiedet.

Grundsätzlich wären damit alle Bildungsdienstleistungen ab 1.1.2019 umsatzsteuerfrei und damit einhergehend würde die Berechtigung zum Vorsteuer-Abzug wegfallen.

In manchen Bildungsbereichen willkommen – in anderen Bereichen, die hauptsächlich im B2B-Geschäft tätig sind, ein völliger Bruch mit der bisherigen Unternehmenspraxis.

Als „Plattform Erwachsenenbildung“ haben wir daher in den Begutachtungsprozessen zur Verordnung sowie zum Wartungserlass dazu beigetragen, dass es für Bildungsinstitute im B2B-Bereich eine Klarstellung gibt.  Die Verrechnung von USt und damit verbunden der Abzug der Vorsteuer bleiben erhalten, wenn die Bildungsleistung überwiegend an Unternehmer erbracht wird.

Wir sind überzeugt, dass wir die Stellung der beruflichen Weiterbildung nur gemeinsam fördern und rechtliche wie wirtschaftliche Herausforderungen nur gemeinsam schaffen können. Das Beispiel „Umsatzsteuer“ hat gezeigt, wie wichtig zeitgerechte Information, Beteiligung und persönlicher Einsatz sind.

Wir danken unseren Besucherinnen und Besuchern für die interessante Runde, die an diesem Vormittag zusammengefunden hat und freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art!

BUSINESS BREAKFAST: UMSATZSTEUER-BILDUNGSLEISTUNGS-VERODNUNG 2018